Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichzeitig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3.
Der Gastgeber (Hotelier etc.) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4.
Der Gast verpflichtet sich, bei der Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gasgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20 Prozent, bei Appartements 10 Prozent.
5.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmer hat der Gast auf die Dauer des Vertrages nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.